Herzlich Wilkommen
Bestatter sein heißt einen Beruf ausfüllen, der den ganzen
Menschen fordert, der -wie man sagt- Leib und Seele verlangt.
Bestatter sein heißt von morgens bis abends und auch Nachts
für andere da zu sein.
-Paul Kaufmann-
Wir sehen uns nicht als „klassische“ Bestatter,
sondern vielmehr als moderne Dienstleister in
vielfältiger Hinsicht.
Helle Beratungsräume und unkonventionelles
Design unserer Fahrzeuge sollen dies unter
anderem zum Ausdruck bringen.
Durch unsere offene und natürliche Art wollen wir
die Angst vor dem schwierigen Thema Tod etwas
nehmen.
Wir sind Ihr zuverlässiger und seriöser
Ansprechpartner bei allen Bestattungsfragen und
Dienstleister bei allen Dingen, die mit dem
Abschied eines Menschen verbunden sind.
Dabei helfen wir nicht nur, wenn der Fall schon
eingetreten ist, sondern beraten auch umfassend,
wenn es um die immer wichtiger werdende Frage
der eigenen Vorsorge und die damit verbundene
Entlastung von Angehörigen geht.
Über uns
Niemand kennt den Tod, es weiß auch keiner, ob
er nicht das größte Geschenk für den Menschen ist.
Dennoch wird er gefürchtet, als wäre es gewiss,
dass er das schlimmste aller Übel sei.
-SOKRATES-
Wir, die Eheleute, Sabine und Roman Herzog, sind
seit 1991 im Bestattungsgewerbe tätig. Nach der
Wende mußten sich viele beruflich umorientieren.
So auch wir. Wir begannen als Angestellte in einem
großdeutschen Unternehmen. Wir lernten sehr
schnell, das die Marktwirtschaft wenig Raum für
Menschlichkeit läßt.
Unter anderem immer höher werdende Anforderungen
an Sterbefall -und Umsatzzahlen, veranlaßten uns
1998, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Für uns sollte der Mensch wieder im Vordergrund
stehen.
Sich Zeit für Trauernde nehmen, sie zu begleiten und
auch weit nach der Beisetzung helfend zur Seite zu
stehen, den Hinterblieben das Gefühl geben:
Wir haben alles richtig gemacht, egal, ob preiswert
oder teuer.
Das war unser Ziel und so ist es bis heute geblieben.
Unsere Leistungen
Du bist nicht mehr da, wo Du warst,
aber Du bist überall, wo wir sind.
Unser Leistungsangebot für Sie:
- Unverbindliche und kostenlose Beratung in
allen Bestattungsangelegenheiten
- Individuelle und kostengünstige Durchführung
von Bestattungen aller Art
- Erledigung aller erforderlichen Behördengänge
- Überführungen im In- und Ausland
- Organisation und Durchführung von
Trauerfeiern
- Beratung und Vermittlung bei Blumenschmuck,
Traueranzeigen und Trauerdrucksachen
- Vermittlung von Haushaltauflösungen
- Vermittlung von Fahrdiensten
- Vermittlung von Grabpflegediensten
- Vermittlung von Pflegediensten
- Abmeldung von Renten und Beantragung der
Übergangsrente ( 3 Monate)
- Kostenlose Beratung zur Bestattungsvorsorge
… und vieles mehr!
Auf Wunsch führen wir selbstverständlich auch
kostenlos Hausbesuche durch.
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde / Stammbuch oder
Eheurkunde
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- letzte/r Rentenbescheid/e Alters-/
Witwenrente
- Servicekarte der Krankenkasse
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- event. Versicherungspolicen
- ggf. Kundennummern (Tel., GEZ,
Zeitung, Strom, ect)
- ggf. Vorsorgevertrag
Wichtig
Urkunden müssen immer im Original
vorgelegt werden!
Kosten
Das Leben ist kurz, aber doch von unendlichem
Wert, denn es birgt den Keim der Ewigkeit in sich.
-Franz Sales-
Bestattungskosten sind von vielen Faktoren abhängig.
Allein die Friedhofsgebühren können schon das doppelte
und mehr der eigentlichen Bestattungskosten ausmachen.
Da jede Bestattung individuell und einzigartig ist, lässt sich
die Höhe der Kosten nicht pauschal vorhersagen.
Besondere Vorsicht ist daher auch bei den besonders
beworbenen Festpreisbestattungen geboten. Diese
suggerieren eine Bestattung zu einem besonders niedrigen
Preis. Das böse Erwachen kommt dann meist im Nach-
hinein, wenn den Hinterbliebenen eine Rechnung nach der
anderen zugeschickt wird für Gebühren und Kosten, die im
Billigangebot nicht enthalten waren. Kein Bestatter kann z.B.
Friedhofsgebühren einkalkulieren, es sei denn, er nimmt
Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wo und wie Ihr
lieber Angehöriger beigesetzt werden soll.
Nach gültigem Recht ist der nächste geschäftsfähige
Angehörige verpflichtet, die Bestattung eines Verstorbenen
zu besorgen.
Ein Ausschlagen der Erbschaft entbindet ihn, entgegen der
allgemeinen Meinung, nicht von dieser Pflicht.
In einem perönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gern die
verschiedenen Möglichkeiten auf, beraten Sie umfassend
und erstellen ein transparentes und für Sie unverbindliches
Kostenangebot.
Bestattungskosten setzen sich im Grunde
aus 3 Teilen zusammen:
Teil 1 sind Leistungen, die durch das
Bestattungshaus selbst erbracht werden
(Bestattungskosten). Hierzu zählt z. B. Sarg,
Urne, Überführung, Hygienische Versorgung
des/r Verstorbenen, Erledigung der
Formalitäten, ect.
Teil 2 sind die sogenannten Nebenkosten.
Diese Leistungen werden in aller Regel
durch Fremdfirmen erbracht und durch das
Bestattungshaus vermittelt. Dazu gehörgen
z. B. Blumenschmuck, Traueranzeigen,
Trauerredner, Musik, ect.
Teil 3 sind die sogenannten Hoheitsgebühren.
Dies sind die einzigen Kosten, auf die keine
MwSt. erhoben wird. Diese Kosten müssen
1 zu 1 an die Hinterbliebenen weitergereicht
werden. Dazu gehören z. B. die Gebühren
für Sterbeurkunden, die ärztliche Totenschau
sowie die gesetzlich vorgeschriebene 2.
Totenschau im Krematorium.
Vorsorge
Der Tod ist uns so nahe, daß sein
Schatten stets auf uns fällt.
-Geiler von Kaysersberg-
Vorsorge: Für wen und warum?
Unser ganzes Leben wird zu großen Teilen dadurch
bestimmt, dass wir uns gegen alle Eventualitäten
absichern, die das Leben bereithalten kann. Ganz
gleich, wie klein oder groß das Risiko auch ist.
Nur für den eigenen Tod, der mit 100 prozentiger
Sicherheit kommen wird, tun wir uns schwer, etwas zu
tun, damit im Fall des Falles alles geregelt ist.
Vorsorge für sich selbst heißt auch: Vorsorge für die
eigene Familie. Angehörige werden entlastet. Sie
müssen nicht mehr selbst entscheiden, ohne zu
wissen, ob es auch im Sinne des Verstorbenen war.
Besonders auch bei Lebenspartnerschaften ist es oft
sinnvoll, an die eigene Vorsorge zu denken. Denn im
Fall des Todes hat der/die Lebenspartner/in in aller
Regel kein Mitspracherecht mehr.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag haben Sie die
Gewißheit, dass alles Ihren persönlichen Wünschen
und Vorstellungen entsprechend geregelt ist.
Dabei ist es noch nicht einmal nötig, die Kosten der
einstigen Bestattung sofort zu bezahlen.
Mit einer Sterbegeldversicherung oder durch bequeme
Ratenzahlungen kann man die finanzielle Belastung
für die nächsten Angehörigen minimieren.
Selbstverständlich kann man auch im Voraus bezahlen
oder durch andere Sparmaßnahmen für die finanzielle
Sicherheit sorgen.
Aber nicht nur für sich selbst kann man vorsorgen.
Wenn Angehörige z. Bsp. im Urlaub sind und ein
Sterbefall tritt ein, müsste man den Urlaub unter
Umständen abbrechen und die
Bestattungsformalitäten klären. Mit einem
Bestattungsvertrag, in dem festgehalten ist, welche
Leistungen zu erbringen sind (z. B. Abholung,
Überführung und Einäscherung) kann man dies
umgehen.
Digitaler Nachlaß
Der digitale Nachlaß nimmt in der heutigen Zeit einen
nicht zu unterschätzenden Platz ein. Online
geschlossene Verträge, gehen oft mit allen Rechten
und Pflichten auf die Erben über. Wer seinen digitalen
Nachlaß beizeiten regelt, nimmt Erben Arbeit und auch
eventualle finanzielle Nachteile ab.
Über ein handschriftliches Testament lässt sich regeln,
was mit Accounts, Verträgen oder auch digitalen
Geldanlagen wie Bitcoins geschehen soll. Per
Vollmacht kann man auch eine Vertrauensperson zum
digitalen Nachlaßverwalter bestimmen.
Erstellen Sie eine Liste mit Zugangsdaten und
Paßwörtern, die den Hinterblieben die Verwaltung des
digitalen Nachlaß erleichtert. Wichtig ist die Daten
regelmäßig zu aktualisieren.
Das Testament
Wird kein Testament gemacht, setzt automatisch die
gesetzliche Erbfolge laut BGB ein. Mit einem Testament
regelt man, was mit seinem Nachlaß geschehen soll.
Hierbei ist wichtig, dass das Testament entweder
handschriftlich verfaßt, mit Datum versehen und
unterschrieben ist oder von einem Notar beurkundet
wurde.
Besonders bei komplizierten Vermögensverhältnissen,
empfiehlt es sich, einen Notar oder einen auf Erbrecht
spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht betraut man eine
andere Person, im Fall einer Notsituation, alle oder
auch nur bestimmte Entscheidungen zu treffen,
wenn man selbst keine Entscheidung treffen kann.
Eine Notfallsituation kann z. Bsp. durch eine
schwerwiegende Krankheit oder duch einen Unfall
hervorgerufen werden, wobei die
vollmachtgebende Person nicht mehr in der Lage
ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Dies setzt
natürlich
uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum
Bevollmächtigten voraus und muß, genau wie
beim Testament handschriftlich verfaßt und
unterschrieben sein oder von einem Notar
beurkundet werden. Sie kann auch über den Tod
hinaus verfaßt werden.Eine Vorsorgevollmacht ist
ein weiteres wichtiges Mittel zur Durchsetzung des
eigenen Willens.
Wichtig! Familienangehörige werden nicht
automatisch Bevollmächtigte in einer Notsituation.
Auch sie benötigen eine schriftliche Vollmacht.
Patientenverfügung
Mit dieser Verfügung bestimmt eine Person, für den
Fall, das sie ihren Willen nicht mehr (wirksam)
erklären kann, welche Handlungen unterlassen bzw.
erlaubt sein sollen.
Jeder kann in eine Situation geraten (Unfall, Alter,
Krankheit), in der man nicht mehr in Lage ist, seinen
Willen zu äußern. Die Patientenverfügung gibt die
Sicherheit, das alles unternommen oder auch
unterlassen wird, also nichts gegen unseren Willen
als (späterer) Patient geschieht. Angehörige und
auch Ärzte werden dadurch bei schwierigen
Entscheidungen entlastet.
Die Patientenverfügung regelt hingegen nicht,
welche Person etwaige andere Entscheidungen
treffen darf. Dies wird durch die Vorsorgevollmacht
geregelt.
Eine Verfügung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie
schriftlich
erfolgt und unterschrieben ist. Ein Notar kann die
Verfügung beglaubigen, wenn eine Unterschrift nicht
möglich ist. Sie gilt auch nur für den Zeitraum, in dem
sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern kann
oder in seiner Beurteilung zu weit eingeschränkt ist
(Demenz). Sie kann jederzeit, auch mündlich,
widerrufen werden.
Impressum
Angaben gemäß §5 TMG
Roman Herzog
Bestattungshaus Herzog
Braustrasse 9b
01796 Pirna
Deutschland
Kontakt:
Tel: 03501 785180
Funk: 0172 3440273
Fax: 03501 785181
E-Mail:bestattungherzog@online.de
Handelsregister:
HWR: 0303648
Steuernummer:
230/23007425
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